Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024

Förderungen

Der Tirol Zuschuss (Heiz- und Wohnkostenzuschuss) kann zwischen dem 01. März bis 30. September 2024 beantragt werden.

AntragstellerInnen, denen der Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag automatisch vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender www.tirol.gv/tirolzuschussEinkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei Veränderungen ist der entsprechende Vermerk anzuführen und die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert. 

Die Richtlinien mit Angaben zu den Voraussetzungen und die Einkommensgrenzen findet Ihr in den nachstehenden Richtlinien.

Das Online-Formular ist unter www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss abrufbar. Gern sind wir Euch auch behilflich, wenn etwas unklar ist.

Richtline Heizkosten

Richtlinie Wohnkosten

Antragsformular

Folgeantrag



01.03.2024 08:58