Lehre zur Steuerassistentin und zum Steuerassistenten
Zumindest ungefähr wissen alle, was Automechaniker-innen und Automechaniker oder Elektrikerinnen und Elektriker lernen: Die handwerkliche Tätigkeit steht im Vordergrund. Gefragt sind in diesen Lehrberufen Lehrlinge mit technischem Verständnis und handwerklichem Geschick.
Als angehende Steuerassistentinnen und Steuerassistenten erhalten Lehrlinge hingegen eine maßgeschneiderte Ausbildung für „Kopfwerker“. Wenn es dir Spaßmacht, komplexe Aufgabenstellungen zu lösen, du an wirtschaftlichen sowie rechtlichen Zusammenhängen interessiert bist und dich gerne mit Zahlen beschäftigst, sind das genau die richtigen Voraussetzungen, um diesen Lehrberuf zu ergreifen.
Das Know-How bekommst du dann in der Berufsschule und im Lehrbetrieb vermittelt: Du lernst das österreichische Steuersystem kennen und setzt dich mit steuerrechtlichen Themen auseinander. Du wirst mit IT-Verfahren sowie diversen Informationsquellen arbeiten und auch das Rechnungswesen wird dir nach deinem Lehrabschluss gut vertraut sein.
Du wirst sehen: Was am Anfang vielleicht trocken klingt, ist in der Praxis sehr spannend.
Lernen bei einer der modernsten Verwaltungen Europas
Die Finanzverwaltung ist eine der modernsten Verwaltungen Europas. Wofür deine Eltern früher noch Amtswege zum Finanzamt auf sich nehmen mussten, gibt es nun bequeme Online-Lösungen, die das Finanzministerium als IT-Dienstleister eingerichtet hat. Steuererklärungen werden heute einfach per Mausklick erledigt. Dahinter stecken modernste IT-Systeme.
So wurde etwa FinanzOnline schon mehrfach ausgezeichnet und findet auch auf europäischer Ebene Anerkennung. Staubige Akten gehören der Vergangenheit an, denn die Finanzverwaltung ist heute ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Dies spiegelt sich natür-lich auch in den Arbeitsprozessen und -inhalten wider.
Gut zu wissen
Steuerassistentinnen und Steuerassistenten gehören zur Familie der kaufmännisch-administrativen Lehr-berufe. Durch die vertiefende Ausbildung im Steuer- und Abgabenrecht unterscheiden sie sich aber von den anderen Lehrberufen dieser Berufsfamilie. Auch Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder bilden Steuerassistentinnen und Steuerassistenten aus.
Die Lehre zur Steuerassistentin und zum Steuerassistenten im Finanzamt Österreich bietet die Möglichkeit, Interessen und Begabungen für administrative sowie kaufmännische Tätigkeiten zu verstärken. Auf Grund der Vielfältigkeit dieser Lehre stehen dir danach viele Entwicklungsmöglichkeiten offen.
Steuerassistentinnen und Steuerassistenten sind nicht nur im Öffentlichen Dienst gefragt, für sie gibt es auch in der Privatwirtschaft attraktive Tätigkeitsfelder, zum Beispiel als Mitarbeiterin und Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungskanzlei.
Die Finanzverwaltung unterstützt die Möglichkeit, die Lehre im Rahmen einer „Lehre mit Matura“ zu absolvieren.
Informationen zur Lehre mit Matura findest du unter www.lehremitmatura.at
Hast du noch Fragen zur Lehre als Steuerassistentin und Steuerassistent im Finanzamt Österreich? Dann schreibe uns ein E-Mail an post.faoe-lehrlingsausbildung@bmf.gv.at.
Bewirb dich um deinen Ausbildungsplatz!
Mit deiner Bewerbung für einen Ausbildungsplatz erklärst du dich bereit, an einem Auswahlverfahren teilzunehmen.
Unsere Lehrlinge starten jeweils im Herbst ins Berufsleben. Schon jetzt kannst du dich unter bund.jobboerse.gv.at zunächst in der Jobbörse registrieren und dann für einen Ausbildungsplatz bewerben, sobald die entsprechenden Stellenausschreibungen dort veröffentlicht sind.
Folgende Kriterien müssen jedenfalls erfüllt sein, wenn du dich bei uns als Lehrling bewirbst:
- österreichische Staatsbürgerschaft (oder die Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen Österreich auf Grund eines Staatsvertrages im Rahmen der euro-päischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern)
- Abschluss der allgemeinen Schulpflicht bzw. den zu erwartenden positiven Abschluss der allgemeinen Schulpflicht bis zum Ende des Schuljahres
- Unbescholtenheit
- Höchstalter für Bewerbungen im Finanzamt Österreich und Zollamt Österreich: 17 Jahre (kein Bewerbungshöchstalter im Amt für Betrugsbekämpfung)
Wir freuen uns auf deine Online-Bewerbung!