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Am 18. November 2004 wurde das Pensionsharmonisierungsgesetz im Plenum des Nationalrates beschlossen. Das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) ist grundsätzlich am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten.
Das Pensionsharmonisierungsgesetz gilt
Im Wesentlichen wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Grundbuch
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Titel und Auszeichnungen
Wohnen