Legalisator

Die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift durch den Ortslegalisator erfolgt nur in Grundbuchsangelegenheiten wie z.B. 

  • Darlehensverträge

  • Kaufverträge (nicht aber Kfz-Käufe)

  • Übergabsverträge

  • Dienstbarkeitsverträge

  • Vorrangeinräumungen

  • Ranganmerkungen im Grundbuch

  • Freilassungs- oder Löschungsquittungen

Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss im Amtsgebiet (Gemeindegebiet Prägraten a.G.) wohnhaft bzw. amtlich gemeldet sein. Die Unterschriftsleistung hat persönlich vor dem Legalisator zu erfolgen.

Um Terminvereinbarung wird in jedem Fall gebeten!

Zuständig


Eine Frau, die in die Kamera lächelt
Kontaktdaten von Irmgard Weißkopf
NameIrmgard Weißkopf
AdresseSt. Andrä 35a
9974 Prägraten a.G.
Telefon+43 4877 6363 14
E-Mailgemeinde@praegraten.info
BüroVerwaltung (1. OG)

Amtsleitung