Bergwacht Prägraten

Die Bergwacht ist kein behördlich gemeldeter Verein, sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechtes gemäß

GESETZ VOM 3. JULI 2002 ÜBER DIE BERGWACHT

(TIROLER BERGWACHTGESETZ 2003) LGBL. NR. 90/2002.

Die Aufgaben eines Bergwächters sind klar definiert: Wir haben die Bezirksverwaltungsbehörden beim Vollzug bestimmter Gesetze zu unterstützen und bei der Vollziehung der Strafbestimmungen mit zu wirken. Die Aufgaben der Bergwächter (im folgenden dem Tiroler Bergwachtgesetz entnommen):

AUFGABEN

§ 1 (1) Zur Unterstützung der Bezirksverwaltungsbehörde bei der Vollziehung folgender Gesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen können Bergwächter bestellt werden:
a) Tiroler Naturschutzgesetz 1997, LGBl. Nr. 33;
b) die in der Anlage zu § 46 Abs. 1 des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997 angeführten, als Gesetze geltenden Verordnungen über die Erklärung von Gebieten zu Naturschutzgebieten;
c) Tiroler Nationalparkgesetz Hohe Tauern, LGBl. Nr. 103/1991;
d) Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 50/1990;
e) Landes-Polizeigesetz, LGBl. Nr. 60/1976, hinsichtlich des Schutzes vor Störungen durch Lärm und des Schutzes vor Gefährdungen und Belästigungen durch Tiere;
f) Tiroler Tierschutzgesetz, LGBl. Nr. 57/1997;
g) Tiroler Feldschutzgesetz 2000, LGBl. Nr. 58;
h) Tiroler Campinggesetz 2001, LGBl. Nr. 37.
(2) Die Bergwächter haben bei der Vollziehung der Strafbestimmungen der im Abs. 1 genannten Rechtsvorschriften in dem durch § 5 festgelegten Umfang mitzuwirken.
(3) Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind auch anzuwenden, soweit den Bergwächtern die Mitwirkung bei der Vollziehung anderer als der im Abs. 1 genannten Rechtsvorschriften obliegt.

Die Organisation der Tiroler Bergwacht sieht folgendermaßen aus:

ORGANISATION

§ 10 (1) Die Tiroler Bergwacht ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes. Sie hat ihren Sitz in Innsbruck.
(2) Organe der Tiroler Bergwacht sind der Landesausschuss, der Landesleiter, die Rechnungsprüfer, die Bezirksausschüsse, die Bezirksleiter, die Einsatzstellen und die Einsatzstellenleiter.
(3) Die Tiroler Bergwacht hat sich eine Satzung zu geben, die insbesondere nähere Bestimmungen zu enthalten hat über:
a) die Wahl, die Aufgaben und die Geschäftsführung der Organe;
b) die Einberufung, die Beschlussfähigkeit und die Beschlussfassung der Kollegialorgane;
c) die Verwaltung des Vermögens;
d) den Einsatz bei Katastrophen im Sinne des Katastrophenhilfsdienstgesetzes, LGBl. Nr. 5/1974, und bei Unglückfällen, Suchaktionen und Ereignissen, die den Einsatz von Suchhunden erfordern;
e) die Verleihung von Ehrenzeichen.

Das Tiroler Bergwachtgesetz und sämtliche für den Dienst als Bergwächter relevanten Gesetze und Verordnungen können hier nachgelesen werden: www.tiroler-bergwacht.gv.at/index.php?id=7

Ein Bergwächter wird mittels schriftlichem Bescheid von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde nach erfolgreicher Ablegung der Dienstprüfung bestellt. Die ESt Prägraten setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Einsatzstellenleiter Johann Weiskopf
Einsatzstellenleiter Stv. Mag. Rita Feldner
Bergwächter Ferdinand Berger, Matthias Berger, Josef Hatzer, Othmar Steiner, Josef Unterwurzacher, Reinhard Unterwurzacher
Anwärter Roland Berger.

Die Bergwacht Prägraten möchte mithelfen, den Umwelt- und Naturschutzgedanken allen Einheimischen und Gästen näher zu bringen und diese auf die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen hinzuweisen. Sollten Beanstandungen nötig sein, ist unser allererster Weg der zum Verursacher, um eine einvernehmliche Lösung eines Problems zu suchen und zu erreichen. Als wirklich allerletzte Möglichkeit müssen wir, um unserem Auftrag zu entsprechen, allerdings auch eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde ins Auge fassen. Dies war in der Vergangenheit allerdings nicht von Nöten, und so wollen wir es auch in Zukunft halten!

Unsere Aktivitäten sind vielfältig und reichen vom einfachen Dienstgang bis zu groß angelegten Säuberungsaktionen (Frühjahrsputz).

(Für den Inhalt verantwortlich: Reinhard Unterwurzacher, Schriftführer BW Prägraten am Großvenediger)


Kontakt

  • Adresse9974 Prägraten am Großvenediger

Ansprechpersonen

Ansprechperson 1
  • NameJohann Weiskopf

Lageplan