Die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift durch den Ortslegalisator erfolgt nur in Grundbuchsangelegenheiten wie z.B.
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Darlehensverträge
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Kaufverträge (nicht aber Kfz-Käufe)
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Übergabsverträge
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Dienstbarkeitsverträge
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Vorrangeinräumungen
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Ranganmerkungen im Grundbuch
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Freilassungs- oder Löschungsquittungen
Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss im Amtsgebiet (Gemeindegebiet Prägraten a.G.) wohnhaft bzw. amtlich gemeldet sein. Die Unterschriftsleistung hat persönlich vor dem Legalisator zu erfolgen.
Um Terminvereinbarung wird in jedem Fall gebeten!